Aktuelles:
Urkundenanforderungen im Standesamt haben aufgrund personeller Engpässe zurzeit eine Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen.
Aufgrund der derzeitigen Umstände bitten wir Sie bis auf weiteres auch auf Anfragen zur Familien-/Ahnenforschung zu verzichten! Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Seit 1876 wird jede Geburt, jede Eheschließung und jeder Sterbefall beim zuständigen Standesamt beurkundet. Vor 1876 wurden die Personenstandsfälle von den Kirchenbuchführern registriert.
Heute können Sie aus folgenden Personenstandbüchern Urkunden erhalten:
Die Ausstellung von Urkunden aus älteren als den o. g. Büchern ist nicht mehr möglich. Es können lediglich amtlich beglaubigte Kopien des Eintrages erstellt werden. Hierfür sollten Sie sich telefonisch bei uns im Standesamt erkundigen, da sich die Bücher zum größten Teil bereits im Staatsarchiv in Wolfenbüttel befinden.
Urkunden können Sie jederzeit telefonisch oder per E-Mail anfordern (siehe Ansprechpartner).
Bitte beachten Sie, dass Anforderungen über Drittanbieter im Internet nicht ratsam sind, da diese in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Standesamt stehen. Wir empfehlen Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme mit unserem Standesamt.
Bitte geben Sie folgendes an:
Gebühren: