Seit dem 1. April 2023 zahlt die Stadt Schöningen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 € für jeden, der sich dafür entscheidet, seinen Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz zu verlagern, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Hierfür muss der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen in Schöningen liegen.
Die neue Richtlinie wurde unlängst verabschiedet und tritt im nächsten Monat in Kraft. Das Angebot gilt für jede Person ab 18 Jahren, die mindestens zwölf Monate ununterbrochen ihren Nebenwohnsitz in Schöningen gemeldet hat. Bei Ummeldung dieses Nebenwohnsitzes zum Hauptwohnsitz erhält man eine einmalige Zahlung in Höhe von 150 €.
Nach diesem Wechsel muss der Hauptwohnsitz für mindestens 24 Monate in Schöningen verbleiben, ansonsten muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Der Antrag wird zusammen mit dem Ummeldeformular im Bürgerbüro ausgehändigt.
Jede Person muss ihren eigenen Antrag stellen. Rückwirkende Beantragungen für die Ummeldung sind nach dem 1. April 2023 ebenfalls möglich.