Seit dem 1. April 2023 zahlt die Stadt Schöningen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 150 € für jeden, der sich dafür entscheidet, seinen Nebenwohnsitz in einen Hauptwohnsitz zu verlagern, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Hierfür muss der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen in Schöningen liegen.
Die neue Richtlinie wurde unlängst verabschiedet und tritt im nächsten Monat in Kraft. Das Angebot gilt für jede Person ab 18 Jahren, die mindestens zwölf Monate ununterbrochen ihren Nebenwohnsitz in Schöningen gemeldet hat. Bei Ummeldung dieses Nebenwohnsitzes zum Hauptwohnsitz erhält man eine einmalige Zahlung in Höhe von 150 €.
Nach diesem Wechsel muss der Hauptwohnsitz für mindestens 24 Monate in Schöningen verbleiben, ansonsten muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Der Antrag wird zusammen mit dem Ummeldeformular im Bürgerbüro ausgehändigt.
Jede Person muss ihren eigenen Antrag stellen. Rückwirkende Beantragungen für die Ummeldung sind nach dem 1. April 2023 ebenfalls möglich.
Primary Residence Bonus (€150)
Since April 1, 2023, the city of Schöningen has offered a one-time subsidy of €150 to anyone who changes their secondary residence to a primary residence, provided the following conditions are met:
The center of the person’s life (work, family, social relationships) must be in Schöningen.
Applicants must be 18 years or older and have registered their secondary residence in Schöningen for at least 12 months without interruption.
After changing the registration, the primary residence must remain in Schöningen for at least 24 months; otherwise, the subsidy must be repaid.
Applications are available at the Citizens’ Office along with the re-registration form. Each person must submit their own application, andretroactive applications for re-registration are possible after April 1, 2023.