Stadt der Speere
Sympathisch. Erstaunlich. Schön.

Interne Meldestelle

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.
Oktober 2019, des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie des Niedersächsischen
Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) hat die Stadt Schöningen eine interne Meldestelle
eingerichtet, bei der Verstöße gegen zu beachtende Gesetze und Vorschriften gemeldet werden
können.
Die Meldestelle richtet sich an alle Mitarbeitenden der Stadt Schöningen und an alle Personen,
die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Stadt Schöningen in Verbindung stehen (wie zum Beispiel
Lieferanten der Stadtverwaltung Schöningen).
Als interne Meldestelle für die Stadt Schöningen fungiert auf Grundlage einer
Verwaltungsvereinbarung die Justiziarin der Stadt Helmstedt:

Julia Vahldieck
Sie erreichen die Meldestelle
• telefonisch unter 05351/17-2050
• per E-Mail unter meldestelle@schoeningen.de oder
• schriftlich unter der Anschrift:
Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Stadt Helmstedt
betr. Stadt Schöningen
Markt 1
38350 Helmstedt
 

Meldestelle des Bundes
Statt sich an die interne Meldestelle der Stadt Schöningen zu wenden, können Sie sich mit jedem
Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser
Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie hier.