Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß Paragraf 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts der Stadt Schöningen.
Als Kommune streben wir es an, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Erstellung bzw. Aktualisierung dieser Erklärung wurde am 23.06.2025 durchgeführt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen. Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:
Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Mehr Informationen finden Sie unter: www.eye-able.com
Eye-Able ist BITV/WCAG konform getestet. Eine Zusammenfassung des Prüfberichts kann unter folgendem Link eingesehen werden: Eye-Able Prüfbericht
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, etwas vermissen oder uns auf Fehler oder Hindernisse hinweisen wollen, kontaktieren Sie uns gerne unter:
E-Mail: stadt@schoeningen.de
Telefon: +49 5352 512-0
Kontaktformular: https://online.schoeningen.de/portal/kontakt.html
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: +49 511 - 120 4010
Telefax: +49 511 - 120 99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de