Stadt der Speere
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß Paragraf 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts der Stadt Schöningen.

Als Kommune streben wir es an, unsere Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
 

Erstellung der Erklärung

Die Erstellung bzw. Aktualisierung dieser Erklärung wurde am 04.07.2024 durchgeführt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Nicht durchgängig haben Bilder und Grafikfunktionen eindeutige Alternativtexte.
  • Die programmatisch ermittelbare Überschriftenhierarchie weicht teilweise von der inhaltlichen Gliederung der Seite ab.
  • Die Kontrastanforderungen sind nicht durchgängig erfüllt.
  • Nicht alle Links innerhalb des Auftritts sind eindeutig.
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar.
  • Nicht alle PDF-Dokumente und -Formulare sind barrierefrei.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.schoeningen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Derzeit stehen auf www.schoeningen.de noch keine Videos in Gebärdensprache zur Verfügung.
  • Die HTML-Syntax ist nicht durchgängig valide.
  • Bei der Navigation mittels Tastatur ist der Fokus nicht durchgängig gut sichtbar.
  • Die Navigation mittels Tastatur ist nicht durchgängig möglich.
  • Die Inhalte auf www.schoeningen.de sind nicht in leichter Sprache verfügbar.
     

Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, etwas vermissen oder uns auf Fehler oder Hindernisse hinweisen wollen, kontaktieren Sie uns gerne unter:

E-Mail: stadt@schoeningen.de
Telefon: +49 5352 512-0
Kontaktformular: https://online.schoeningen.de/portal/kontakt.html
 

Schlichtungsstelle

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: +49 511 - 120 4010
Telefax: +49 511 - 120 99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de