Die am 17.01.2017 in neuer Version in Kraft getretene Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) enthält eine kleine Sensation: Erstmals können Kleinstbetriebe in Orten unter 10.000 Einwohnern Förderanträge für Investitionen stellen.
Antragsberechtigt sind Nah-/Grundversorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs (z. B. kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel, Bäcker, Schlachter, Poststelle usw.), auch mobiler Art.
Gefördert werden Vorhaben ab 10.000,00 Euro Gesamtinvest. Der Zuschuss beträgt 35 Prozent. Gefördert werden Einrichtungsinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen, Diversifizierung, Erwerb bebauter Grundstücke für anschließende Investitionen und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mobiler Wirtschaftsgüter. Zu den förderfähigen Kosten der Investitionen gehören Gebäude, Anlagen und Maschinen. Das Förderprogramm eignet sich am besten für länger geplante Investitionen, denn der Stichtag für die Antragseinreichung ist der 15.09.2017 – bis die ersten Zuwendungsbescheide kommen, wird also noch etwas Zeit vergehen. Denn wie bei allen vergleichbaren Förderprogrammen gilt, zuerst der Antrag, danach die Investition.
Das heißt, vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden!
Falls Sie in die Zielgruppe passen und Investitionen planen, sollten Sie uns unbedingt kontaktieren, denn das Antragsverfahren birgt einige Fallstricke.
Ebenfalls wichtig: Der Fördertopf ist begrenzt. Das verringert die Erfolgschance eines Antrages, je später er kommt.
Wir geben Ihnen Hilfestellung bei der Beantragung:
Anke Grundmann
Tel.: 05352-512196
E-Mail: anke.grundmann@schoeningen.de