Schöningen - In der Stadtkasse wird der städtische Zahlungsverkehr abgewickelt. Hier werden Zahlungen an die Stadt Schöningen verbucht und Auszahlungen veranlasst.
Haben Sie Fragen dazu, ob Ihre Zahlung an die Stadt Schöningen eingegangen oder Auszahlungen an Sie bereits erfolgt sind, stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Stadtkasse gerne zur Verfügung.
Sollten Zahlungen an die Stadt Schöningen nicht pünktlich geleistet werden, veranlasst die Stadtkasse die Mahnung der Forderung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist bereits die erste Mahnung mit Kosten für den Zahlungspflichtigen verbunden. Bitte achten Sie daher im eigenen Interesse auf eine termingerechte Zahlung.
Gerne buchen wir wiederkehrende Beträge (z.B. Steuern, Kindergartengebühren) von Ihrem Konto ab. Bitte füllen Sie hierzu den Vordruck „SEPA-Lastschriftmandat“ aus und schicken Sie diesen unterschrieben an die Stadt Schöningen zurück.
Bankverbindungen:
Die Stadt Schöningen verfügt über folgende Kontoverbindungen:
Nord/LB Schöningen
IBAN DE86 2505 0000 0006 8020 29
BIC NOLADE2HXXX
Volksbank Schöningen eG
IBAN DE65 2709 2555 3006 6824 00
BIC GENO DE F1WFV
Gläubiger-ID der Stadt Schöningen -Stadtkasse Schöningen-: DE46ZZZ00000025331
Zugeordnete Dienstleistungen:
Information zum Lastschriftmandat
Vollstreckung
Anschrift:
Kasse und Vollstreckung
Markt 1 (Altes Rathaus)
38364 Schöningen
Vollstreckung:
Telefon: +495352.512-0 -137/-138/-156
Fax: +495352512-111
Raum: 23 (2. Obergeschoss /Fahrstuhl)
vollstreckung@schoeningen.de
Kasse:
Telefon: +495352.512/-136/-139
Fax: +495352512-111
Raum: 24 (2. Obergeschoss /Fahrstuhl)
stadtkasse@schoeningen.de
Öffnungszeiten:
Montag: 8 - 12 Uhr
Dienstag: 8 - 12 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 8 - 12 und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 12 Uhr
Kontakt:
Frau Annika Kirchhoff
Kassenleiterin
Telefon: +495352.512-137
E-Mail