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Informationen zur Briefwahl

Wer kann per Briefwahl wählen?
Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.

Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (07. Juni 2024) bis 18:00 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Wann kann man mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?
Die Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge, das heißt nach Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Dies erfolgt etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl.

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.
Holt der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann er seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

Wer zahlt das Porto?
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler.

https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/briefwahl.html

 


Briefwahlbüro

Am 09. Juni 2024 finden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Stadt Schöningen die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Jede/r Wahlberechtigte kann ohne Angabe von Gründen seine Stimme per Briefwahl abgeben.

In der Zeit vom 21. Mai 2024 bis 07. Juni 2024 wird das Briefwahlbüro der Stadt Schöningen in der Tourist-Information, Burgplatz 1a für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

Mo.  8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Di.    8.00 Uhr – 13.00 Uhr, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do.   8.00 Uhr – 13.00 Uhr, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Fr.     8.00 Uhr – 13.00 Uhr

Fr., 07. Juni.    8.00 Uhr – 13.00 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen auch gern per E-Mail wahlen@schoeningen.de oder telefonisch unter 05352. 909219 zu erreichen.

Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen oder auch direkt vor Ort ausfüllen.
Bitte bringen Sie dazu ein Ausweisdokument und den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) mit. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch schriftlich beantragen und wir senden Sie an die gewünschte Adresse. Der Antrag muss mindestens Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum und ggf. die abweichende Zustellanschrift des Wählers beinhalten und von dem Wähler/der Wählerin selbst unterschrieben werden. Der Antrag kann auch per E-Mail (wahlen@schoeningen.de), per QR-Code auf dem Antrag oder über die Startseite der Homepage der Stadt Schöningen unter „Briefwahl beantragen“ gestellt werden, jedoch nicht telefonisch.