Folgende Dinge hat der Wahlvorstand vor Beginn der eigentlichen Wahlhandlung zu veranlassen:
• Entgegennahme und Überprüfung der Wahlunterlagen, z. B. vom Hausdienst
• Kontrolle der Anwesenheit aller Mitglieder des Wahlvorstandes
• Aufstellen der Wahlkabinen, Anbringen von Aushängen und Ausschilderung
• Verschließen der Wahlurnen nach Kontrolle, dass diese leer sind
• Bereitlegen der Unterlagen (Stimmzettel, Wählerverzeichnis etc.)
• Regelung der Pausen der Wahlvorstandsmitglieder
Zunächst einmal ist der Wahlvorstand, das sind alle in einem Wahlbezirk zusammen eingesetzten Helferinnen und Helfer, natürlich ein Team. Es gibt, wie in vermutlich jedem Team, ein gemeinsames Ziel und dafür zum Teil unterschiedliche Aufgaben:
Die bzw. der Vorsitzende nimmt unter anderem diese Aufgaben wahr:
• Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
• Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
• Aufsicht über Wahlkabine und -urne, insbesondere zur Wahrung des Wahlgeheimnisses
• Berichtigung des Wählerverzeichnisses (nur auf Hinweis des Wahlamtes)
• Auszahlung der Aufwandsentschädigung
• Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
• Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes sowie des Wahlergebnisses für den Wahlbezirk
• Abgabe der Wahlunterlagen am Abend
Auch die Schriftführung hat am Wahltag spezielle Aufgaben:
• Führung des Wählerverzeichnisses
• Ausfüllen der Wahlniederschrift, Erfassen des Ergebnisses
• Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung
• Abgabe der Wahlunterlagen gemeinsam mit der oder dem Vorsitzenden
Für die beiden zuvor genannten Funktionen gibt es jeweils eine Stellvertretung, die während einer Abwesenheit der oder des anderen die jeweiligen Aufgaben wahrnimmt. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Beisitzeraufgaben.
Während des Wahltages führen Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlvorstandes folgende Aufgaben aus:
• sie kontrollieren die Wahlbenachrichtigungen bzw. Personalausweise,
• sie geben die Stimmzettel aus,
• sie ordnen den Zutritt zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen
• sie sortieren die Stimmzettel und zählen die Stimmen aus
trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmung gemeinsame Entscheidungen z.B. wenn nicht eindeutig ist, ob eine Stimme gültig ist oder nicht. Bei Stimmengleichheit gibt dabei die Stimme der bzw. des Vorsitzenden den Ausschlag.