Stadt der Speere
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Service & Ämter

Auslandsdeutsche

Auch Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen.
Auslandsdeutsche, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen bis spätestens 19. Mai 2019 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zur Verfügung.

https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#586faae0-8ce5-4a19-a6b3-43ae6f033337