Neben den deutschen Wahlberechtigten können auch Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Wahl zum Europäischen Parlament aktiv teilnehmen. Sie können entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht zum Europäischen Parlament in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland ausüben.
Unionsbürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein.
Wer als Unionsbürger bereits bei den Europawahlen 1999, 2004, 2009, 2014 oder 2019 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen war, muss keinen erneuten Antrag stellen und wird automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Alle anderen Unionsbürger müssen bis spätestens 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus, Bürgerbüro, Markt1, 38364 Schöningen. Sie stehen auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters zur Verfügung.
Unionsbürger, die Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen möchten, wenden sich bitte an die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes.