Stadt der Speere
Sympathisch. Erstaunlich. Schön.

Kirchenaustritt

Wer aus der Kirche austreten will, muss seinen Entschluss beim zuständigen Standesamt beurkunden lassen. Zuständig ist immer das Standesamt des Hauptwohnsitzes. Der Austritt kann nur persönlich erklärt werden, eine Vollmacht ist hier nicht zulässig.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin:
Telefon +495352.512-241
Mail: Standesamt@schoeningen.de

Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 30,-- €.

Nachträgliche Bescheinigung eines Kirchenaustrittes: 12,50 €

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis