Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?
Grundsätzlich wenden Sie sich zur Anmeldung Ihrer Eheschließung an das Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes, auch wenn Sie beabsichtigen, außerhalb Ihres Wohnsitzes zu heiraten. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie zwischen den zuständigen Standesämtern die Wahl. Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Dazu werden die Unterlagen vom Standesamt der Anmeldung der Eheschließung an das "Traustandesamt" weitergeleitet.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin, um die Eheschließung schriftlich anzumelden. Terminreservierungen nehmen wir selbstverständlich bereits vorher entgegen.
Sollte ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, vereinbaren Sie bitte einen Termin um die für die Eheschließung benötigten Unterlagen zu erfragen.
Namenswahl:
Bei der Namenswahl für Ihre Ehe können Sie aus folgenden Varianten wählen.
Die Ehenamensbestimmung ist bei bestehender Ehe unwiderruflich. Sie muss nicht bei der Eheschließung erfolgen. Sie kann auch ohne Frist zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Gebühren:
Eheschließungszeiten:
Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Samstag 10:00 – 13:00 Uhr (100,00 €)
(Samstag 1x monatlich)