Stadt der Speere
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Das Schiedsamt, was ist das?

Schöningen - Das Schiedsamt wird von der Stadt eingerichtet und unterhalten und unterliegt dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter vom 1.12.1989.

Es ist ein Service für die Bürger und gibt ihnen die Möglichkeit, Streitigkeiten, sowohl mit materiellem, als auch mit strafrechtlichem Hintergrund beizulegen ohne Einbeziehung der Gerichte - dauerhaft, zeitnah, kostengünstig, unkompliziert und 30 Jahre vollstreckbar.

Die ehrenamtliche Ernennung erfolgt auf 5 Jahre - guter Leumund - durch Vereidigung durch den Direktor des zuständigen Amtsgerichts und verpflichtet zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit.

Die/Der Schiedsfrau/-mann wird damit zur öffentlich-rechtlichen Amtsperson und wird durch das zuständige Amtsgericht beaufsichtigt. Der Kostenvorschuss für ein Schiedsverfahren beläuft sich auf 30 Euro bis 40 Euro je nach Aufwand.


Zuständigkeiten:
Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten:
(die von den Gerichten nach der Zivilordnung entschieden werden)

  • Vermögensrechtliche Ansprüche (Geld oder geldwerte Angelegenheiten)
  • Nachbarrechtliche Belange (Grenzabstände, Grenzwand, Einfriedung, Hammerschlag- u. Leiterrecht, Wasserrecht, Nachbarrecht)

Strafrechtliche Streitigkeiten:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Üble Nachrede
  • Verleumdung
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Sachbeschädigung
  • Körperverletzung

Beim Scheitern der Schiedsverhandlung wird eine Sühnebescheinigung ausgestellt, die dann beim zuständigen Gericht vorgelegt werden kann.


Ansprechpartner:

Alexander Teichmann
Telefon: 05352 900398
E-Mail: alexteichmann.schoeningen@gmail.com

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.schiedsamt.de