Neuer Reisepass seit 1. März 2017
Die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland - Sichtmerkmale
1. Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass):
- Ein abgelaufener Reisepass kann nicht verlängert werden. Es ist ein neues Dokument zu beantragen.
- Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen, da Sie vor Ort eine Unterschrift und Fingerabdrücke abgeben müssen. Eine Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.
- aktuelle Urkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen bzw. Heiratsurkunde im Original)
- Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung bzw. Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
- Es muss ein aktuelles, biometrisches Passfoto vorgelegt werden.
Hinweis: Der Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich:
- als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird.
- als 48-Seiten-Pass Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen.
- als Express-Pass mit 48 Seiten
2. Gültigkeit:
- 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
3. Bearbeitungszeit:
- Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei kann 4 - 6 Wochen dauern.
- Bei Expressbestellung kann bis zu 7 Werktage dauern.
4. Gebühren:
- 37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
- 70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
Bei Bedarf zuzüglich:
- 32,00 Euro für Expresslieferung
- 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass
- 54,00 Euro für Expresslieferung 48-Seiten-Pass
Hinweis: Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.
5. Benötigte Unterlagen:
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- Geburtsurkunde bei Ledigen bzw. Heiratsurkunde im Original; bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers im Original benötigt
- aktuelles Ausweisdokument (Kinderreisepass / Kinderausweis / Personalausweis), sofern der bisherige Reisepass schon lange abgelaufen ist
- den bisherigen Reisepass
6. Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Passgesetz (PassG)
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bereits bei der Antragstellung erhoben wird. Bar- oder EC-Kartenzahlung ist möglich.