1. Allgemeines:
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu führen. (Ausgenommen hiervon sind Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.) Auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren können bereits einen Personalausweis erhalten. Bei der Antragstellung müssen sie aber anwesend sein und von einem Sorgeberechtigten begleitet werden. Ab 01.11.2010 haben Personalausweise eine eID-Funktionsmöglichkeit, mit der man sich im Internet ausweisen kann. Diese ist mit einer besonderen PIN-Nummer geschützt. Jeder Antragsteller ab 16 Jahre erhält einen Brief von der Bundesdruckerei, in dem ihm vorab bereits die PIN-Nummer mitgeteilt wird.
2. Beantragung:
Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich in das Bürgerbüro, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift und - wenn gewünscht - Fingerabdrücke abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen. Es muss ein aktuelles, biometrisches Passfoto vorgelegt werden.
3. Bearbeitungsdauer/Abholung:
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 2-3 Wochen.
4. Gültigkeit:
Die Gültigkeit des Ausweises beträgt
5. Änderungen:
6. Verlust:
Bei Verlust des Personalausweises informieren Sie bitte umgehend den Sperrnotruf unter Tel.: 116 116. Bei diesem Anruf müssen Sie Ihr Sperrkennwort mitteilen. Sie finden dieses Kennwort in Ihrem PIN-Brief. Eine Verlustanzeige wird im Bürgerbüro aufgenommen.
7. Vorläufiger Personalausweis:
Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen, können Sie neben der Beantragung des "richtigen" Personalausweises auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dafür benötigen Sie ein weiteres Passfoto. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort bei Ihrem Besuch ausgestellt und ausgehändigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der vorläufige Personalausweis ist längstens 3 Monate gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
8. Gebühren:
9. Benötigte Unterlagen:
10. Rechtsgrundlagen (llgemein):
Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bereits bei der Antragstellung erhoben wird. Bar- oder EC-Kartenzahlung ist möglich.
Wir möchten Ihnen den neuen Personalausweis vorstellen und laden Sie recht herzlich auf eine Tour durch das Personalausweisportal ein, mit allen Informationen und Fakten rund um den neuen Personalausweis.
Personalausweisportal