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Kinderreisepass

1. Allgemeines:
Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren benötigen für Reisen in andere Länder einen Kinderreisepass.

2. Beantragung:
Die Beantragung eines Kinderreisepasses ist in Schöningen nur möglich, wenn das Kind hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepass muss vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter) persönlich gestellt werden. Falls nur ein Elternteil zur Antragstellung kommen kann, muss das Formular "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten" ausgefüllt und von beiden Elternteilen unterzeichnet mitgebracht sowie beide Personalausweise der Eltern vorgelegt werden. Das Formular ist im Bürgerbüro erhältlich und steht hier zum Download bereit. Bei der Beantragung muss ein aktuelles, biometrisches Passfoto des Kindes vorgelegt werden. Wichtiger Hinweis: Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein. Ab Vollendung des 6. Lebensjahres dürfen und ab Vollendung des 10. Lebensjahres müssen Kinder den Pass unterschreiben.

3. Bearbeitungsdauer/Abholung:
Der Kinderreisepass kann, falls erforderlich, sofort mitgenommen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ansonsten beträgt die Bearbeitungsdauer ca. eine Woche.

4. Gültigkeit:
Ab dem 01. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist möglich, die Gültigkeitsdauer bleibt jedoch auch dann auf ein weiteres Jahr beschränkt.

5. Verlängerung:
Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich; nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Wichtiger Hinweis: Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein.

6. Verlust:
Bei Verlust des Kinderreisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Wichtiger Hinweis für die Einreise in die USA: Der Kinderreisepass berechtigt nur dann zur visumfreien Einreise in die Vereinigten Staaten, wenn er vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurde. Ist der Kinderreisepass dagegen zwar vor dem 26.10.2006 ausgestellt, die Gültigkeit aber nach diesem Stichtag verlängert worden, berechtigt er nicht zur visumfreien Einreise in die USA. Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit dem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass visumfrei in die Vereinigten Staaten einzureisen. Ab 12. Januar 2009 ist bei Reisen in die USA zu beachten: Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein.
Allgemeiner Hinweis: Bei Reisen außerhalb der EU kann es vorkommen, dass auch vor dem 10. Lebensjahr ein Foto im Kinderreisepass erforderlich ist bzw. der Kinderreisepass nicht anerkannt wird.

Beachten Sie bitte zusätzlich die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes:
www.auswaertiges-amt.de

Änderungen ab 01. November 2007: Kinder werden nicht mehr in den ePass oder im vorläufigen Reisepass der Eltern eingetragen.

7. Gebühren

  • 13,00 Euro für die Ausstellung eines Kinderreisepasses 
  • 6,00 Euro für die Verlängerung oder Änderung

8. Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde im Original 
  • alter Kinderreisepass (soweit vorhanden) 
  • Einverständniserklärung und die Personalausweise beider Elternteile 
  • rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss, ein entsprechendes Scheidungsurteil oder sonstige amtliche Bescheinigungen, sofern das Sorgerecht von nur einem Elternteil ausgeübt wird 
  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto des Kindes im Format 45 mm x 35 mm 
  • Körpergröße und Augenfarbe

9. Rechtsgrundlagen (allgemein)

  • Passgesetz (PassG)