Stadt der Speere
Sympathisch. Erstaunlich. Schön.

An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes

Anmeldung in Schöningen

1. Allgemeines

Wer eine Wohnung in Schöningen bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Schöningen anzumelden. Ein längeres Überschreiten dieser Frist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für den Zuzug mit Hauptwohnung als auch mit Nebenwohnung (Neben- oder Zweitwohnsitz). Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige vom Bürgerbüro eine amtliche Anmeldebestätigung.

Hinweis: Bei Zuzug informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist daher nicht erforderlich.

2. Besonderheiten zum Anmeldeverfahren

Die Anmeldung kann auch zur Fristwahrung schriftlich unter Verwendung des beiliegenden Formulars hier  vorgenommen, muss aber persönlich unter Vorlage des Personalausweises (Indentitätsabgleich) mit einer Kopie des Personalausweises und der Wohnungsgeberbestätigung im Bürgerbüro abgegeben werden. Bei Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Hinweis: Diese Erklärung ist ab dem 01.11.2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
· Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
· Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthalts-bestimmungsrecht
· Schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/Lebensmittelpunkt des Kindes
Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden. Sind Sie in mehreren Wohnungen gemeldet, ist eine davon zur Hauptwohnung zu bestimmen. Hierfür ist ein zusätzlicher Fragebogen auszufüllen. Eine Anmeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort verarbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Einzugs.
Hinweis: Sofern Sie ein zulassungspflichtiges Kfz haben, denken Sie bitte daran, dass auch dieses umgemeldet werden muss.

3. Widerspruchsrecht
Wer aus bestimmten Gründen verhindern möchte, dass persönliche Daten weitergeben werden, hat u.U. die Möglichkeit, eine Auskunfts- und/oder Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.

4. Gebühren
gebührenfrei

5. Benötigte Unterlagen
- Personalausweis und (Reise-) Pass, sofern vorhanden
- Kopie des Personalausweises
- Vollmacht, wenn der Zuziehende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Zuziehenden und Personalausweis oder (Reise-) Pass der/des Bevollmächtigten)
Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
- Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
- Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen
- Wohnungsgeberbestätigung
Hinweis: Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch ebenfalls vorlegen, da wir aus diesem alle notwendigen Daten und die richtigen Schreibweisen der Namen und Geburtsorte entnehmen können.

Abmeldung Wohnsitz

1. Allgemeines
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
- Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen
Nebenwohnungen müssen immer am Hautwohnort abgemeldet werden.
Hinweis: Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss den aufgegebenen Wohnsitz nicht abmelden, sondern den neuen Wohnsitz anmelden.

2. Besonderheiten zum Abmeldeverfahren
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug beim Bürgerbüro der Stadt Schöningen erfolgen und wird ab dem Tag der Abmeldung wirksam. Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebestätigung. Die Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Eine Abmeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort bearbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Auszugs.

3. Gebühren
gebührenfrei

4. Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
- Vollmacht, wenn der Abzumeldende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Abzumeldenden und Personalausweis oder (Reise-) Pass der/des Bevollmächtigen)

Ummeldung
1. Allgemein
Die Ummeldung einer Wohnung ist innerhalb von zwei Wochen grundsätzlich persönlich erforderlich bei:
- Umzug innerhalb der Stadt Schöningen und Ortsteilen
- Tausch Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz (sog. Statuswechsel)
Als Nachweis über die Ummeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung. Das Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen 2-Wochenfrist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Hinweis: Bei Statuswechsel informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die vom Wechsel ebenfalls betroffene Meldebehörde.

2. Besonderheiten zum Ummeldeverfahren
Die Ummeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Bei Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre, wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Hinweis: Diese Erklärung ist ab dem 01.11.2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine ge meinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
· Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
· Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthalts-bestimmungsrecht
· Schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/Lebensmittelpunkt des Kindes
Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern ummelden. Ehepaare können die Ummeldung des Partners in eine gemeinsame Wohnung auch ohne Vollmacht nur unter Vorlage des Personalausweises vornehmen. Eine Ummeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort verarbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Umzugs.
Hinweis: Wenn Sie ein Kfz besitzen, denken Sie bitte daran, dass auch in die Kfz-Dokumente die neue Adresse eingetragen werden muss.

3. Widerspruchsrecht
Wer aus bestimmten Gründen verhindern möchte, dass persönliche Daten weitergegeben werden, hat u.U. die Möglichkeit, eine Auskunfts- und/oder Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen. Entsprechende Vordrucke

4. Gebühren
gebührenfrei

5. Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder (Reise-)Pass
- Vollmacht, wenn der Umziehende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Umziehenden und Personalausweis oder (Reise-)Pass der/des Bevollmächtigten) 
- Wohnungsgeberbestätigung