Bei der Direktwahl zum Bürgermeister kann jede/r Wahlberechtigte ohne Angabe von Gründen seine Stimme per Briefwahl abgeben. Ab dem 21. Oktober 2019 wird das Briefwahllokal im Rathaus, Zimmer 03 Erdgeschoss Neubau, für Sie geöffnet sein. Bitte bringen Sie dazu ein Ausweisdokument und den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) mit.
Natürlich können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch schriftlich beantragen, wir senden Sie Ihnen dann an die gewünschte Adresse zu. Der Antrag muss Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum und ggf. die abweichende Zustellanschrift des Wählers beinhalten und von dem Wähler/der Wählerin selbst gestellt sein. Der Antrag kann auch per E-Mail gestellt werden, jedoch nicht telefonisch.
Anleitung zur Briefwahl
Zunächst unterschreiben Sie (oder Ihre Hilfsperson) die eidesstattliche Versicherung am unteren Ende des Wahlscheins. Legen Sie nun die angekreuzten Stimmzettel in den blauen Umschlag und kleben diesen zu. Den zugeklebten blauen Umschlag legen Sie nun zusammen mit dem unterschiebenen Wahlschein in den roten Umschlag und kleben diesen ebenfalls zu.
Nun können Sie den fertigen Wahlbrief in einen Postkasten der Deutschen Post AG einwerfen oder auch direkt bei der Stadt Schöningen, Markt 1, im Rathaus abgeben oder in den Briefkasten einlegen.
Ich möchte an der Bürgermeisterwahl durch Briefwahl teilnehmen. Was muss ich tun?
Die Teilnahme an der Bürgermeisterwahl per Briefwahl setzt den Besitz eines Wahlscheines voraus. Mit dem Wahlschein erhalten die Wählerinnen und Wähler sämtliche Briefwahlunterlagen sowie ein Merkblatt zum Ablauf. Wie man einen Wahlschein erhält hängt davon ab, ob man in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder nicht.
In den Fällen der Nummer 2 können die Wahlscheine auch noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr beantragt werden.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Bis wann müssen die Wahlbriefe zurück geschickt werden?
Der Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da um 18:00 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief daher spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden.
Briefwählerinnen und Briefwähler können ihren Wahlbrief aber auch direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen.
Muss der Wahlbriefumschlag frankiert werden?
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die Versendung des Wahlbriefes unentgeltlich. Wird der Wahlbrief aber von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland versandt, ist er zu frankieren.