Stadt der Speere
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Schöningen

Schiedsperson gesucht

Die Stadt Schöningen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schiedsperson. Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird vom Rat der Stadt für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt und untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Amtsgerichts Helmstedt.
Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie bei strafrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise Hausfriedensbruch, Beleidigung etc., zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Das Amt des Schiedsmannes bzw. der Schiedsfrau soll daher von einer Person übernommen werden, die ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt ist. Für die Ernennung müssen gemäß § 3 des Nieders. Schiedsamtsgesetzes (Nieders.SchAG) folgende persönliche Voraussetzungen gegeben sein:
Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Das Amt kann nicht bekleiden bzw. in das Amt soll nicht berufen werden,

- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
- wer entmündig ist oder unter Pflegschaft oder vorläufiger Vormundschaft steht
- wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt
- wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Für Fragen steht Ihnen Bürgermeister Henry Bäsecke, zu erreichen über das Vorzimmer 05352- 512 121, gern zur Verfügung.
Sollten Sie Interesse haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht an die

Stadt Schöningen
Fachbereich Innere Dienste
Markt 1
38364 Schöningen
stadt@schoeningen.de

 


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