Stadt der Speere
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Schöningen

Parkende Fahrzeuge behindern die Kehrmaschine

Freie Straßen und kein Hindernis bei der Reinigung weit und breit: das ist sicherlich die Idealvorstellung eines jeden Kehrmaschinenfahrers.  
Doch oft sieht die Realität anders aus. Leider kommt es in Zeiten, in denen Parkraum durch wachsenden Fahrzeugbestand zunehmend knapper wird, häufiger zur Behinderung der Kehrmaschinen durch parkende Fahrzeuge. Ein Umstand, der gerade bei den anliegenden Grundstückseigentümern für verständlichen Frust sorgt. Statt der erwarteten maschinellen Reinigung der Straßenrinne vor ihrem Haus müssen sie anschließend selbst zum Besen greifen, wenn sie dem Schmutz Herr werden wollen.

Kann ich als Anwohner die Straßenreinigungsgebühren kürzen?
Hier ist die ständige Rechtsprechung eindeutig. Demnach ist eine Beeinträchtigung der Straßenreinigung durch parkende Fahrzeuge grundsätzlich nur unwesentlich und führt nicht dazu, dass Gebührenminderung geltend gemacht werden kann. Zumal viele Straßenteile - wie die Fahrbahnmitte - ja zugänglich und somit reinigungsfähig sind. Für die Beurteilung, ob die Reinigungsleistung erbracht wurde, ist zudem das Reinigungsergebnis in der ganzen Straße maßgeblich, durch die das Grundstück erschlossen wird, nicht nur der Abschnitt (insbesondere die Fahrbahnrinne) vor dem eigenen Grundstück, auch wenn die Gebührenveranlagung anhand des Frontmetermaßstabes dieses andeuten mag.

Ist die Aufstellung von Halteverbotsschildern möglich?
Eine Verpflichtung zur Einrichtung von Halteverboten zum Zwecke der Straßenreinigung besteht für die Gemeinden nicht. Generell sind die Gemeinden durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahr 2010 dazu angehalten, ihren „Schilderwald“ zu lichten. Die Einrichtung von weiteren Halteverboten bedeutet, dass die Kehrmaschinenfahrer zunehmend unter erhöhtem Zeitdruck stehen, da für die Reinigung einzelner Straßen immer kleinere Zeitfenster zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus ist bei Einrichtung eines Halteverbotes die Wahrscheinlichkeit relativ groß, dass sich die Problematik in die angrenzenden Straßen verlagert.

Was kann die Stadt Schöningen tun - was kann ich als Anwohner tun?
Natürlich möchte die Stadt Schöningen eine Reinigungsleistung bieten, die Ihren Erwartungen entspricht. Von daher bemühen wir uns im Falle von parkenden Fahrzeugen Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Dazu gehören das Anbringen von Infozetteln an den betreffenden Fahrzeugen mit der Bitte, an den üblichen Reinigungstagen nicht im entsprechenden Bereich zu parken. Bei Feststellung von Wiederholungsfällen werden die Kennzeichen notiert, um dann die Halter der Fahrzeuge in dieser Angelegenheit persönlich zu kontaktieren. Dieses Vorgehen ist nach unseren Erfahrungen durchaus dazu geeignet, die zu einer Behinderung der Straßenreinigung führenden Missstände weitgehend zu beheben.

In den meisten Fällen wohnen die Halter der betroffenen Fahrzeuge in derselben Straße. Manchmal ist der genaue Tag der Reinigung nicht bekannt oder das rechtzeitige Wegstellen des Pkw am Vorabend wird schlichtweg vergessen. Sprechen Sie Ihre Nachbarn auf deren Parkverhalten an.
Über eine durchgehend saubere Straßenrinne freuen sich schließlich alle – Sie, Ihre Nachbarn und die Stadt Schöningen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

 


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