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Schöningen

Briefwahl für die Landtagswahl am 9. Oktober 2022

Am 09.10.2022 finden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr in der Stadt Schöningen die Landtagswahl statt. Jede/r Wahlberechtigte kann ohne Angabe von Gründen seine Stimme bereits jetzt per Briefwahl abgeben.

In der Zeit vom 19.09.2022 bis 07.10.2022 wird das Briefwahlbüro der Stadt Schöningen im Alten Gefängnis, Burgplatz 1a zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

Mo.                       8.30 Uhr – 12.00 Uhr
Di.                         8.30 Uhr – 12.00 Uhr                     14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do.                        8.30 Uhr – 12.00 Uhr                     14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr.                         8.30 Uhr – 12.00 Uhr

Im Briefwahlbüro stehen Ihnen Frau Kresin (05352.512 144) und Frau Winter (05352.512 263, wahlen@schoeningen.de) gern zur Verfügung.

Hier können Briefwahlunterlagen beantragt oder auch direkt vor Ort ausgefüllt werden. „Bitte bringen Sie dazu ein Ausweisdokument und den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) mit. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch schriftlich beantragen und wir senden sie an die gewünschte Adresse“, bietet das Wahlteam an. Der Antrag muss mindestens Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum und ggf. die abweichende Zustellanschrift des Wählers beinhalten und von dem Wähler/der Wählerin selbst unterschrieben werden. Der Antrag kann auch per E-Mail (wahlen@schoeningen.de), per QR-Code auf dem Antrag oder über die Startseite der Homepage der Stadt Schöningen unter „Briefwahl beantragen“ gestellt werden, jedoch nicht telefonisch.

 


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