Die Stadt Schöningen weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Anforderung der Briefwahlunterlagen zur Europawahl 2019, der Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, vollständig ausgefüllt werden muss.
Das heißt, es müssen Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort sowie das Datum und die Unterschrift eingetragen sein.
Beim Fehlen eines dieser Merkmale werden die Wahlscheinanträge an den Antragsteller zurückgesandt.