Stadt der Speere
Sympathisch. Erstaunlich. Schön.

Schöningen

Hinweis der Stadtverwaltung

Lärmbelästigung / Rückschnitt von Hecken / Beseitigung von Unkraut und Unrat

Die Stadt Schöningen weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Grundstückseigentümer nach der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schöningen verpflichtet sind, den in den Bereich von Gehwegen und Straßen hineinragenden Bewuchs von Hecken, Bäume, Pflanzen usw. bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Zudem sind Unkraut, Unrat sowie Laub und dergleichen im Gehwegs- und Gossenbereich zu entfernen.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die geltenden Ruhezeiten, insbesondere Mittagsruhe in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, einzuhalten sind. Während dieser Zeit sind der Betrieb von hand-, motor- oder ähnlich betriebenen Bau- und Gartengeräten, wie z.B. Rasenmäher, Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen, das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen u. ä. nicht erlaubt.

Die Stadt Schöningen weist abschließend darauf hin, dass der Dienstbereich Ordnungswesen zukünftig verstärkt auf die Einhaltung der oben genannten Vorschriften achten wird und bei Verstößen gehalten ist, entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.  


Sie möchten diesen Beitrag teilen?