Stadt der Speere
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Schöningen

Einhaltung der Friedhofsordnung

Aus gegebenem Anlass wird auf die Einhaltung der Friedhofsordnung auf den Friedhöfen der Stadt Schöningen, einschließlich der Ortsteile Esbeck und Hoiersdorf, hingewiesen. Hinweisschilder befinden sich an den Eingängen der Friedhöfe und weisen die Friedhofsbe-sucher unter anderem darauf hin, dass der Friedhof  eine Stätte der Ruhe ist. Während des Besuches ist die gesamte Anlage pfleglich zu behandeln. Das Befahren der Wege mit Fahr-zeugen aller Art ist innerhalb des Friedhofes verboten, Krankenrollstühle sind von diesem Verbot ausgenommen. Das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Blindenhunden, ist nicht erlaubt. Auf die richtige Mülltrennung von Bio- und Restmüll bei der Entsorgung von Grab-schmuck ist zu achten. Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten.

Die Stadt Schöningen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Ablegen von Blumen- bzw. Grabschmuck jeglicher Art an den Grabstätten unter dem „Grünen Rasen“ mit Liegeplatten sowie für Baumbestattungen nicht gestattet ist. Hierfür sind die zentralen Ge-denksteine vorgesehen. Bei Zuwiderhandlungen wird der Grabschmuck vom Friedhofsper-sonal entfernt. Für eventuelle Rückfragen steht das Friedhofspersonal unter der Telefon-nummer 05352-512192 zur Verfügung.


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