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Schöningen

Dienstbereich Ordnungswesen bittet: Ruhezeiten beachten

Der Frühling ist da, der Winter schon beinahe vergessen. Gerade bei schönem Wetter wird die freie Zeit nun gern draußen verbracht. Besonders erholsam ist das im eigenen Garten. Wenn da bloß nicht die Gartenpflege wäre oder andere Reparatur- oder Bauprojekte. Diese gehen leider nicht immer ohne Lärm von statten. Rasenmäher, Heckenscheren, Bohrmaschinen, Hochdruckreiniger usw. verursachen Lärm und können zu Konflikten in der Nachbarschaft führen - wenn man die allgemeinen Ruhezeiten nicht beachtet.

Der Dienstbereich Ordnungswesen der Stadt Schöningen informiert daher über die bestehenden Regelungen zur Einhaltung der Ruhezeiten. Demnach dürfen motorisierte Rasenmäher – auch Mähroboter -, Heckenscheren und andere Werkzeuge nur werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 19 Uhr betrieben werden. Für land- und forstwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten sowie bei Lärmimmissionen durch landwirtschaftliche Betriebe gelten keine eingeschränkten Zeiten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass beispielsweise ein*e Besitzer*in einer Autowerkstatt nicht den Freifahrtschein hat, zwischen 13 Uhr und 15 Uhr seinen Rasen mähen zu können. Auch in diesen Fall muss sich an die Mittagsruhe gehalten werden. Verstöße gegen diese Regelungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Höhe der Geldbuße richtet sich dabei jedoch immer nach dem Einzelfall.

Ferner appelliert die Stadt Schöningen an die nachbarschaftliche Beziehung. Wird das Gartengerät selber bedient, so wird der Lärm meist als nicht so lärmintensiv und störend wahrgenommen. Die Nachbarn können das anders empfinden. Die Ordnungsbehörde bittet daher darum, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und ruhestörende Garten- und andere Arbeiten auf die erlaubten Zeiten zu beschränken.

Wer die Regelungen bezüglich des Lärms nachlesen möchte, findet diese in der bestehenden Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schöningen vom 06.07.2005 (Link).

 


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