Stadt der Speere
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Neuer Reisepass seit 1. März 2017

Die neue Generation elektronischer Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland - Sichtmerkmale

Reisepass

1. Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass):

  • Ein abgelaufener Reisepass kann nicht verlängert werden. Es ist ein neues Dokument zu beantragen. 
  • Ein Reisepass ist immer persönlich zu beantragen, da Sie vor Ort eine Unterschrift und Fingerabdrücke abgeben müssen. Eine Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich. 
  • aktuelle Urkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen bzw. Heiratsurkunde im Original)
  • Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung bzw. Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen. 
  • Es muss ein aktuelles, biometrisches Passfoto vorgelegt werden. 

Hinweis: Der Reisepass ist zusätzlich in folgenden Varianten erhältlich: 

  • als Express-Pass, wenn er kurzfristig benötigt wird. 
  • als 48-Seiten-Pass Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen.
  • als Express-Pass mit 48 Seiten

2. Gültigkeit:

  • 6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren 
  • 10 Jahre für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren

3. Bearbeitungszeit:

  • Die Bearbeitungszeit der Bundesdruckerei kann 4 - 6 Wochen dauern.
  • Bei Expressbestellung kann bis zu 7 Werktage dauern.

4. Gebühren:

  • 37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren 
  • 70,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren 

Bei Bedarf zuzüglich: 

  • 32,00 Euro für Expresslieferung 
  • 22,00 Euro für 48-Seiten-Pass
  • 54,00 Euro für Expresslieferung 48-Seiten-Pass

Hinweis: Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.

5. Benötigte Unterlagen:

  • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild 
  • Geburtsurkunde bei Ledigen bzw. Heiratsurkunde im Original; bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung eines staatlich anerkannten Übersetzers im Original benötigt
  • aktuelles Ausweisdokument (Kinderreisepass / Kinderausweis / Personalausweis), sofern der bisherige Reisepass schon lange abgelaufen ist
  • den bisherigen Reisepass

6. Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Passgesetz (PassG)

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bereits bei der Antragstellung erhoben wird. Bar- oder EC-Kartenzahlung ist möglich.