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Schöningen

Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Amtszeit 2019 bis 2023 gesucht

Die Stadt Schöningen sucht Schöffen für das Amtsgericht Helmstedt und Landgericht Braunschweig  sowie Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023. Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 21.02.2018 in die jeweilige Vorschlagsliste zur Wahl aufnahmen lassen.

Diese Liste dient zur Vorbereitung der Neuwahlen für das Amtsgericht Helmstedt und der Strafkammern beim Landgericht Braunschweig. Schöffen verhandeln und entscheiden dort gleichberechtigt mit Berufsrichtern in Straf- und Jugendstrafverfahren.

In diesem Ehrenamt sind vor allem die Lebenserfahrung und Menschenkenntnis gefragt und nicht juristisches Fachwissen. Der rechtliche Rahmen wird von den Berufsrichtern bei Bedarf geklärt. Gemeinsam werden das Urteil gefällt und die Strafe festgesetzt.

Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?
Bewerberinnen und Bewerber, die in Schöningen  wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermitt-lungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, das zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Im Regelfall nehmen Schöffen an bis zu 12 Sitzungen pro Jahr teil. Sie erhalten keine Vergütung, jedoch auf An-trag eine gesetzlich festgelegte Entschädigung für ihre Teilnahme an den Sitzungen.

Darüber hinaus sollten Schöffinnen und Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Jugendschöffen sollten Erfahrungen im Umgang mit jungen Menschen haben, beispielweise in der ehrenamtlichen Jugendarbeit, im Verein oder im beruflichen Kontext.

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Schöffenwahl bei der Stadt Schöningen

Frau Margit Bock
Fachbereich Bürgerdienste
E-Mail: Margit.Bock@schoeningen.de
Telefon: 05352/ 512-163

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