Wenn ein Familienangehöriger oder ein guter Freund verstorben ist, bedeutet dies eine Menge bürokratischen Aufwands.
Der erste Schritt ist die Anzeige des Todesfalles beim Standesamt des Sterbeortes. Diese Anzeige muss spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktages erfolgen. Zur Anzeige verpflichtet sind alle Personen, die aus eigenem Wissen unterrichtet sind, Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser.
Wenn Sie jedoch ein Bestattungsinstitut mit der Wahrnehmung der Aufgaben beauftragt haben, wird sich der Bestatter um alle Formalitäten kümmern.
Folgen Unterlagen werden benötigt: