Stadt der Speere
Sympathisch. Erstaunlich. Schön.

Sehr geehrtes Brautpaar, 

Sie haben sich entschlossen, sich in der historischen Schlosskapelle des Schlosses Schöningen trauen zu lassen.
Das Schloss Schöningen ist ein bedeutsames Baudenkmal, der kulturelle Mittelpunkt der Stadt, der mit seiner Schlosskapelle einen seiner wertvollsten Räume für Ihren großen Tag bereithält.

Sie werden deshalb sicher Verständnis dafür haben, dass einige Hinweise zur schonenden und rücksichtsvollen Nutzung der historischen Räumlichkeiten notwendig sind: 

1.    Unbefugten ist das Betreten des Schlosses untersagt, weshalb das Gebäude stets verschlossen zu halten ist. Für den Zutritt klingeln Sie bitte in der Schlosskapelle; der Standesbeamte/ die Standesbeamtin wird Ihnen dann die Tür öffnen bzw. Sie an der Tür in Empfang nehmen.

2.    Wir bitten Sie, die Anzahl der Gäste auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kapelle bietet Sitzplätze für 12 Gäste, die übrigen Gäste müssen stehen. Die Anzahl sollte 25-30 Personen nicht überschreiten.

3.    Für die Nutzung von sanitären Anlagen sprechen Sie bitte mit dem Standesbeamten/ der Standesbeamtin. 

4.    Reis-, Blumen-, Konfettiwerfen o.ä. ist weder in der Schlosskapelle noch im sonstigen Gebäude oder auf dem Hof gestattet. Von Ihnen oder Ihren Gästen verursachte Verunreinigungen müssen von Ihnen als Nutzer beseitigt werden. Andernfalls muss Ihnen die Reinigung in Rechnung gestellt werden. 

5.    Wegen des besonderen Unterhaltungsaufwandes für die Nutzung der Schlosskapelle muss ein Entgelt in Höhe von 40 Euro; für den Pächter eine Reinigungspauschale in Höhe von 10 Euro erhoben werden. Diese Nutzungsentgelte werden immer erhoben und stellen keine Gegenleistung für zusätzlichen Reinigungs- und Reparaturaufwand dar. 

6.    Das traditionelle „Anstoßen“ mit Sekt kann Ihnen und Ihren Gästen nur in der Schlosskapelle gestattet werden. In den übrigen Bereichen des Gebäudes ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet. Diese Räume sind gastronomisch verpachtet und konzessioniert, Speisen und Getränke dürfen ausschließlich vom Pächter zum Verzehr angeboten und verabreicht werden. Der Sektempfang ist daher auf Sekt/O-Saft und Wasser zu reduzieren. Einen Sektempfang können Sie selber ausrichten oder beim Pächter des Restaurants „Schloss Schöningen“ buchen. (Kontaktdaten: 05352/907590). Bei schlechter Wettervorhersage auch kurzfristig!
Für Ihren Sektempfang steht der Barockgarten oberhalb des Schlossinnenhofes zur Verfügung. Dort haben Sie, neben dem tollen Ambiente, ausreichend Platz, Ihren Sektempfang nach Ihren Wünschen zu gestalten.

7.    Das Parken auf dem Schlossinnenhof ist grundsätzlich nicht gestattet. Für die Trauung darf ein PKW im Innenhof des Schlosses für max. 90 min. abgestellt werden. Nach diesem Zeitrahmen sollte der Innenhof für nachfolgende Hochzeiten geräumt werden. 

8.    Bitte beachten Sie, dass die o.g. Regelungen auch bei schlechten Witterungsbedingungen Anwendung finden.

9.    Bitte informieren Sie auch Ihre Verwandten und Gäste hierüber, z. B. über die sozialen Medien. Die Regelungen können auf der Homepage der Stadt Schöningen und über den hier abgedruckten QR-Code, der für die Gratulierenden ebenfalls am Ausgang des Schlosses zur Verfügung gestellt wird, nachgelesen werden.
 
10.    Schäden, die durch Ihr Verhalten oder das Ihrer Hochzeitsgesellschaft entstehen, müssen von Ihnen ersetzt werden.
Das Hausrecht obliegt dem o.g. Pächter des Restaurants „Schloss Schöningen“; den Anweisungen und Verweisungen ist daher stets Folge zu leisten.  


Ein Fahrstuhl für die barrierefreie Erreichbarkeit der Schlosskapelle ist vorhanden, die Nutzung muss aber vorher beim Standesamt angemeldet werden. 

Wir bitten Sie ausdrücklich um Ihr Verständnis und gleichzeitig darum, eine Ausfertigung dieser Hinweise zum Zeichen der Kenntnisnahme und der Anerkennung dieser notwendigen Regeln zu unterzeichnen. 

Wir wünschen Ihnen einen unvergesslichen Tag in diesem historischen Ambiente!

Ihr Team vom
Standesamt Süd-Elm

 

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