Stadt der Speere
Sympathisch. Erstaunlich. Schön.

Sehr geehrtes Brautpaar, 

Sie haben sich entschlossen, sich in der historischen Schlosskapelle des Schlosses Schöningen trauen zu lassen.
Das Schloss Schöningen ist ein bedeutsames Baudenkmal, der kulturelle Mittelpunkt der Stadt, der mit seiner Schlosskapelle einen seiner wertvollsten Räume für Ihren großen Tag bereithält.

Sie werden deshalb sicher Verständnis dafür haben, dass einige Hinweise zur schonenden und rücksichtsvollen Nutzung der historischen Räumlichkeiten notwendig sind: 

1.    Unbefugten ist das Betreten des Schlosses untersagt, weshalb das Gebäude stets verschlossen zu halten ist. Für den Zutritt klingeln Sie bitte in der Schlosskapelle; der Standesbeamte/ die Standesbeamtin wird Ihnen dann die Tür öffnen bzw. Sie an der Tür in Empfang nehmen.

2.    Wir bitten Sie, die Anzahl der Gäste auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kapelle bietet Sitzplätze für 12 Gäste, die übrigen Gäste müssen stehen. Die Anzahl sollte 25-30 Personen nicht überschreiten.

3.    Für die Nutzung von sanitären Anlagen sprechen Sie bitte mit dem Standesbeamten/ der Standesbeamtin. 

4.    Reis-, Blumen-, Konfettiwerfen o.ä. ist weder in der Schlosskapelle noch im sonstigen Gebäude oder auf dem Hof gestattet. Von Ihnen oder Ihren Gästen verursachte Verunreinigungen müssen von Ihnen als Nutzer beseitigt werden. Andernfalls muss Ihnen die Reinigung in Rechnung gestellt werden. 

5.    Wegen des besonderen Unterhaltungsaufwandes für die Nutzung der Schlosskapelle muss ein Entgelt in Höhe von 40 Euro; für den Pächter eine Reinigungspauschale in Höhe von 10 Euro erhoben werden. Diese Nutzungsentgelte werden immer erhoben und stellen keine Gegenleistung für zusätzlichen Reinigungs- und Reparaturaufwand dar. 

6.    Das traditionelle „Anstoßen“ mit Sekt kann Ihnen und Ihren Gästen nur in der Schlosskapelle gestattet werden. In den übrigen Bereichen des Gebäudes ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet. Diese Räume sind gastronomisch verpachtet und konzessioniert, Speisen und Getränke dürfen ausschließlich vom Pächter zum Verzehr angeboten und verabreicht werden. Der Sektempfang ist daher auf Sekt/O-Saft und Wasser zu reduzieren. Einen Sektempfang können Sie selber ausrichten oder beim Pächter des Restaurants „Schloss Schöningen“ buchen. (Kontaktdaten: 05352/907590). Bei schlechter Wettervorhersage auch kurzfristig!
Für Ihren Sektempfang steht der Barockgarten oberhalb des Schlossinnenhofes zur Verfügung. Dort haben Sie, neben dem tollen Ambiente, ausreichend Platz, Ihren Sektempfang nach Ihren Wünschen zu gestalten.

7.    Das Parken auf dem Schlossinnenhof ist grundsätzlich nicht gestattet. Für die Trauung darf ein PKW im Innenhof des Schlosses für max. 90 min. abgestellt werden. Nach diesem Zeitrahmen sollte der Innenhof für nachfolgende Hochzeiten geräumt werden. 

8.    Bitte beachten Sie, dass die o.g. Regelungen auch bei schlechten Witterungsbedingungen Anwendung finden.

9.    Bitte informieren Sie auch Ihre Verwandten und Gäste hierüber, z. B. über die sozialen Medien. Die Regelungen können auf der Homepage der Stadt Schöningen und über den hier abgedruckten QR-Code, der für die Gratulierenden ebenfalls am Ausgang des Schlosses zur Verfügung gestellt wird, nachgelesen werden.
 
10.    Schäden, die durch Ihr Verhalten oder das Ihrer Hochzeitsgesellschaft entstehen, müssen von Ihnen ersetzt werden.
Das Hausrecht obliegt dem o.g. Pächter des Restaurants „Schloss Schöningen“; den Anweisungen und Verweisungen ist daher stets Folge zu leisten.  


Ein Fahrstuhl für die barrierefreie Erreichbarkeit der Schlosskapelle ist vorhanden, die Nutzung muss aber vorher beim Standesamt angemeldet werden. 

Wir bitten Sie ausdrücklich um Ihr Verständnis und gleichzeitig darum, eine Ausfertigung dieser Hinweise zum Zeichen der Kenntnisnahme und der Anerkennung dieser notwendigen Regeln zu unterzeichnen. 

Wir wünschen Ihnen einen unvergesslichen Tag in diesem historischen Ambiente!

Ihr Team vom
Standesamt Süd-Elm

 

Formular zum Download


Dear Bride and Groom,

You have decided to have your wedding ceremony in the historic chapel of Schöningen Castle.

Schöningen Castle is a significant historical monument, the cultural heart of the town, and its chapel offers one of its most precious spaces for your special day.

Therefore, we are sure you will understand that some guidelines for the careful and respectful use of these historic rooms are necessary:

1. Unauthorized persons are prohibited from entering the castle, which is why the building must always be kept locked. To enter, please ring the bell at the chapel; the registrar will then open the door for you or greet you there.

2. We kindly ask you to keep the number of guests to a minimum. The chapel has seating for 12 guests; the remaining guests will have to stand. The number should not exceed 25-30 people.

3. For the use of the restrooms, please speak to the registrar.

4. Throwing rice, flowers, confetti, or similar items is not permitted in the castle chapel, in any other building, or in the courtyard. Any mess caused by you or your guests must be cleaned up by you as the user. Otherwise, you will be charged for the cleaning.

5. Due to the special maintenance costs for the use of the castle chapel, a fee of €40 and a cleaning fee of €10 for the lessee will be charged. These usage fees are always charged and do not represent compensation for additional cleaning and repair work.

6. The traditional toast with sparkling wine is permitted only in the castle chapel. Eating and drinking are not permitted in any other areas of the building. These rooms are leased and licensed for catering purposes; food and beverages may only be offered and served by the lessee. Therefore, the champagne reception should be limited to sparkling wine/orange juice and water. You can organize a champagne reception yourself or book one with the lessee of the "Schloss Schöningen" restaurant (contact details: +49 5352 907590). Even at short notice in case of bad weather!

The baroque garden above the castle courtyard is available for your champagne reception. There, in addition to the wonderful ambiance, you will have ample space to design your reception according to your wishes.

7. Parking in the castle courtyard is generally not permitted. For the wedding ceremony, one car may be parked in the courtyard for a maximum of 90 minutes. After this time, the courtyard should be vacated for subsequent weddings.

8. Please note that the above regulations also apply in case of inclement weather.

9. Please also inform your relatives and guests about this, e.g., via social media. The regulations can be viewed on the City of Schöningen's website and via the QR code printed here, which will also be available for those offering congratulations at the castle exit.

10. You are responsible for any damage caused by your behavior or that of your wedding party.

The right to control access to the premises rests with the aforementioned tenant of the "Schloss Schöningen" restaurant; therefore, instructions and directions must always be followed.

An elevator is available for barrier-free access to the castle chapel, but its use must be registered with the registry office in advance.

We expressly ask for your understanding and request that you sign a copy of these guidelines to acknowledge and accept these necessary rules.

We wish you an unforgettable day in this historic setting!

Your team at the
South Elm Registry Office

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