Stadt der Speere
Sympathisch. Erstaunlich. Schön.

Service & Ämter

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im
Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern
sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über-
mitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundes- wehr aufgrund § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende
Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig    werden:

1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift.

Gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG kann der Datenübermittlung widersprochen werden.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der
Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu
seinem Widerruf.


Schöningen, 03.11.2022

Der Bürgermeister
In Vertretung
gez.Bock