Stadt der Speere
Sympathisch. Erstaunlich. Schön.

An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnsitzes

Anmeldung in Schöningen

1. Allgemeines

Wer eine Wohnung in Schöningen bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug grundsätzlich persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Schöningen anzumelden. Ein längeres Überschreiten dieser Frist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für den Zuzug mit Hauptwohnung als auch mit Nebenwohnung (Neben- oder Zweitwohnsitz). Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige vom Bürgerbüro eine amtliche Anmeldebestätigung.

Hinweis: Bei Zuzug informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist daher nicht erforderlich.

2. Besonderheiten zum Anmeldeverfahren

Die Anmeldung kann auch zur Fristwahrung schriftlich unter Verwendung des beiliegenden Formulars hier  vorgenommen, muss aber persönlich unter Vorlage des Personalausweises (Indentitätsabgleich) mit einer Kopie des Personalausweises und der Wohnungsgeberbestätigung im Bürgerbüro abgegeben werden. Bei Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Hinweis: Diese Erklärung ist ab dem 01.11.2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
· Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
· Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthalts-bestimmungsrecht
· Schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/Lebensmittelpunkt des Kindes
Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden. Sind Sie in mehreren Wohnungen gemeldet, ist eine davon zur Hauptwohnung zu bestimmen. Hierfür ist ein zusätzlicher Fragebogen auszufüllen. Eine Anmeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort verarbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Einzugs.
Hinweis: Sofern Sie ein zulassungspflichtiges Kfz haben, denken Sie bitte daran, dass auch dieses umgemeldet werden muss.

3. Widerspruchsrecht
Wer aus bestimmten Gründen verhindern möchte, dass persönliche Daten weitergeben werden, hat u.U. die Möglichkeit, eine Auskunfts- und/oder Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.

4. Gebühren
gebührenfrei

5. Benötigte Unterlagen
- Personalausweis und (Reise-) Pass, sofern vorhanden
- Kopie des Personalausweises
- Vollmacht, wenn der Zuziehende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Zuziehenden und Personalausweis oder (Reise-) Pass der/des Bevollmächtigten)
Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
- Heiratsurkunde bei Zuzug von Ehegatten
- Geburtsurkunde von Kindern, die mit angemeldet werden sollen
- Wohnungsgeberbestätigung
Hinweis: Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch ebenfalls vorlegen, da wir aus diesem alle notwendigen Daten und die richtigen Schreibweisen der Namen und Geburtsorte entnehmen können.

Abmeldung Wohnsitz

1. Allgemeines
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland
- Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen
Nebenwohnungen müssen immer am Hautwohnort abgemeldet werden.
Hinweis: Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss den aufgegebenen Wohnsitz nicht abmelden, sondern den neuen Wohnsitz anmelden.

2. Besonderheiten zum Abmeldeverfahren
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug beim Bürgerbüro der Stadt Schöningen erfolgen und wird ab dem Tag der Abmeldung wirksam. Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebestätigung. Die Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Eine Abmeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort bearbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Auszugs.

3. Gebühren
gebührenfrei

4. Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
- Vollmacht, wenn der Abzumeldende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Abzumeldenden und Personalausweis oder (Reise-) Pass der/des Bevollmächtigen)

Ummeldung
1. Allgemein
Die Ummeldung einer Wohnung ist innerhalb von zwei Wochen grundsätzlich persönlich erforderlich bei:
- Umzug innerhalb der Stadt Schöningen und Ortsteilen
- Tausch Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz (sog. Statuswechsel)
Als Nachweis über die Ummeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung. Das Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen 2-Wochenfrist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Hinweis: Bei Statuswechsel informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die vom Wechsel ebenfalls betroffene Meldebehörde.

2. Besonderheiten zum Ummeldeverfahren
Die Ummeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden. Bei Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre, wenn beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, muss eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Hinweis: Diese Erklärung ist ab dem 01.11.2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine ge meinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
· Sorgerechtsbeschluss/Scheidungsurteil
· Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthalts-bestimmungsrecht
· Schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/Lebensmittelpunkt des Kindes
Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern ummelden. Ehepaare können die Ummeldung des Partners in eine gemeinsame Wohnung auch ohne Vollmacht nur unter Vorlage des Personalausweises vornehmen. Eine Ummeldung, die in die Zukunft gerichtet ist, kann leider nicht sofort verarbeitet werden, sondern frühestens am Tag des tatsächlichen Umzugs.
Hinweis: Wenn Sie ein Kfz besitzen, denken Sie bitte daran, dass auch in die Kfz-Dokumente die neue Adresse eingetragen werden muss.

3. Widerspruchsrecht
Wer aus bestimmten Gründen verhindern möchte, dass persönliche Daten weitergegeben werden, hat u.U. die Möglichkeit, eine Auskunfts- und/oder Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen. Entsprechende Vordrucke

4. Gebühren
gebührenfrei

5. Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder (Reise-)Pass
- Vollmacht, wenn der Umziehende nicht persönlich erscheint (mit Unterschrift des Umziehenden und Personalausweis oder (Reise-)Pass der/des Bevollmächtigten) 
- Wohnungsgeberbestätigung

Registration in Schöningen

1. General Information

Anyone moving into an apartment in Schöningen is generally required to register in person at the Schöningen Citizens' Office within two weeks of moving in. Exceeding this deadline may result in a fine. This applies to both primary and secondary residences. The Citizens' Office will issue an official registration confirmation as proof of registration.

Note: Upon moving to Schöningen, we will inform the registration office of your previous municipality as part of a nationwide automated notification process. Therefore, deregistration in your previous municipality is not necessary.

2. Specifics of the Registration Procedure

To meet the deadline, registration can also be submitted in writing using the attached form here. However, it must be submitted in person at the Citizens' Office with your identity card (for verification), a copy of your identity card, and your landlord's confirmation of residence. When registering children up to the age of 16, if both parents have custody but live separately, a declaration of consent from both parents must be submitted.

Note: This declaration must be submitted from November 1, 2015, onwards if both parents no longer share a residence with the child or if the child's sole or primary residence changes from one parent to the other. If sole custody has been granted to only one parent, please bring the following documents with you when registering the new address:

• Custody order/divorce decree
• Family court decision regarding sole custody
• Written agreement between the parents regarding the child's residence/center of life
Young people aged 16 and older can register without parental consent. If you are registered at multiple addresses, one of them must be designated as your primary residence. An additional questionnaire must be completed for this purpose. Registrations for future dates cannot be processed immediately, but at the earliest on the day you actually move in.

Note: If you own a vehicle that requires registration, please remember that it must also be re-registered.

3. Right to Object
Anyone who wishes to prevent the disclosure of their personal data for specific reasons may have the option of requesting a block on the release and/or transmission of their data from the residents' registration office.

4. Fees
Free of charge

5. Required Documents
- Identity card and (travel) passport, if available

- Copy of the identity card
- Power of attorney if the person moving in is not appearing in person (with the signature of the person moving in and the identity card or (travel) passport of the authorized representative)
Attention: This does not apply to moves from abroad. In this case, a personal appearance is required.

- Marriage certificate if spouses are moving in together

- Birth certificates of children who are to be registered

- Landlord's confirmation
Note: It would be helpful if you also present your family register, as we can obtain all the necessary data and the correct spellings of names and places of birth from it.

Deregistration of Residence

1. General Information
Deregistration of a residence is only required in the following cases:

- Moving abroad
- Giving up one or more secondary residences
Secondary residences must always be deregistered at the primary residence.

Note: If you move within Germany, you do not need to deregister your previous residence, but rather register your new residence.

2. Specifics of the Deregistration Procedure
Deregistration must be completed at the Citizens' Office of the City of Schöningen within two weeks of moving out and takes effect on the day of deregistration. As proof of deregistration, you will receive a deregistration certificate. Deregistration can also be done in writing. Unfortunately, a deregistration request for a future date cannot be processed immediately, but at the earliest on the day of your actual move-out.


Note: Secondary residences must always be deregistered at the Citizens' Office of the City of Schöningen.

3. Fees Free of charge

4. Required Documents
- Identity card or (travel) passport
- Power of attorney if the person deregistering is not appearing in person (with the signature of the person deregistering and the identity card or (travel) passport of the authorized representative)

Change of Address
1. General
The change of address registration is generally required in person within two weeks in the following cases:

- Moving within the city of Schöningen and its districts
- Changing primary and secondary residences (so-called change of status)
As proof of the change of address, the person required to register will receive an official registration certificate. Exceeding the legally prescribed 2-week period may result in a fine.

Note: In the case of a change of status, we will inform the relevant authorities as part of a nationwide automated notification procedure.