Stadt der Speere
Sympathisch. Erstaunlich. Schön.

Schöningen

Zahlung der jährlichen Hundesteuer

Die Stadtverwaltung erinnert an den Steuertermin für die Hundesteuer 2025. Dieser ist jährlich fällig zum:

  • 01.07.2025

Bei Rückfragen steht die Stadtkasse zur Verfügung.

Bei generellen Hundesteuerangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Steueramt: steueramt@schoeningen.de.

Die Bezahlung via SEPA-Lastschriftmandat ist möglich. Sie erhalten das SEPA-Lastschriftmandat zu den Sprechzeiten in der Stadtkasse oder online

Sie möchten Ihren Hund an- oder abmelden? Über den Online-Service Rathaus Online geht das bequem von zu Hause ! Klicken Sie bitte für Hundeanmeldung und Hundeabmeldung.