Die Stadtverwaltung erinnert an die Steuertermine für die Grundsteuer- und Straßenreinigungsgebühren. Diese sind quartalsmäßig immer fällig zum:
- 15.02.2025
- 15.05.2025
- 15.08.2025
- 15.11.2025
Bitte beachten Sie die aktuellen Abgabenbescheide für 2025. Sollten sich Änderungen ergeben haben, achten Sie bitte darauf, Ihre Daueraufträge zu ändern. Bei Rückfragen steht die Stadtkasse zur Verfügung. Bei Eigentümerwechseln wenden Sie sich bitte an das Steueramt (ab 2024).
Die Bezahlung via SEPA-Lastschriftmandats ist möglich. Sie erhalten das SEPA-Lastschriftmandat in der Stadtkasse oder online.