Die Stadt Schöningen gibt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird öffentlich bekannt.
Die nach §§ 120 Abs. 2 NKomVG, 119 Abs. 4 NKomVG und 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Helmstedt am 28.01.2025 unter dem Aktenzeichen 20-15-00/019 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG während der allgemeinen Sprechzeiten vom 30.01.2025 bis 07.02.2025 im Rathaus, Altbau Zimmer 22, zur Einsichtnahme öffentlich aus.