Im Rahmen der Neugestaltung des Marktplatzes und des damit verbundenen Konzeptes zu dessen Befahrung wurde 2021 eine Verwaltungsrichtlinie für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Fußgängerzone erlassen. In ihr wurde festgelegt, den Fahrradverkehr zeitlich begrenzt zu zulassen.
Aufgrund der gesammelten guten Erfahrungen hat die Stadtverwaltung die Möglichkeit geprüft, den Fahrradverkehr in den Fußgängerzonen Markt und Niedernstraße in Gänze zu genehmigen, um die Mobilität für Radfahrende weiter zu verbessern und das Verkehrsgeschehen in der Innenstadt umweltfreundlicher zu gestalten. In einer sechsmonatigen Probephase, die nun abgeschlossen wurde, war die Fußgängerzone ganztägig für den Fahrradverkehr geöffnet. Die Zeit wurde, in enger Abstimmung zwischen der Polizei und dem Dienstbereich Ordnungswesen genutzt, um mögliche Auswirkungen und Konflikte zwischen Fahrradfahrern und Fußgänger zu evaluieren.
Der Dienstbereich Ordnungswesen gab nun bekannt, dass während der Probephase keine sicherheitsrelevanten Vorkommnisse bekannt geworden seien. Aufgrund des positiven Fazits hat die Stadt Schöningen beschlossen die Fußgängerzone dauerhaft für Fahrradfahrer befahrbar zu machen.