Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 verändern sich die Fristen für die Vorbereitung der Wahl. Durch den verkürzten Zeitraum zur Einreichung und Prüfung der Wahlvorschläge, wird der Stimmzetteldruck erst zwischen dem 28. und dem 31. Januar 2025 beginnen können. Dadurch verkürzt sich der Zeitraum für die Briefwahl auf zwei bis drei Wochen.
Briefunterlagen können deshalb voraussichtlich erst ab Mitte der 6. Kalenderwoche (3. bis 9. Februar 2025 versendet werden.
Das Briefwahlbüro wird in Abhängigkeit der Stimmzettelverfügbarkeit in der
6. Kalenderwoche im ehemaligen Gefängnis, Burgplatz 1b, öffnen. Der genaue Öffnungstermin sowie die Öffnungszeiten sind, sobald bekannt, der Homepage der Stadt Schöningen zu entnehmen oder beim Wahlteam der Stadt Schöningen per E-Mail an wahlen@schoeningen.de zu erfragen.
Es wird darum gebeten. zur Beantragung der Briefwahlunterlagen den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code zu verwenden, damit die Verarbeitung der Anträge automatisiert erfolgen kann und die Unterlagen schnellstmöglich versendet werden können.
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