Stadt der Speere
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Schöningen

Altersjubiläen

Einverständnis zu Presseberichten von Jubiläen

Die Bürger der Stadt Schöningen, die ab 01.01.2016 ein Altersjubiläum (ab 75 Geburtstag) begehen, werden gebeten im Bürgerbüro der Stadt Schöningen, Rathaus Neubau, Markt 1, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung zu erklären, wenn ihr Jubiläum in der Presse bekannt gemacht werden darf.

Der Bürgermeister


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