Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schöningen, die ab 01.01.2025 ein Altersjubiläum (ab 75. Geburtstag) begehen, werden gebeten, im Bürgerbüro der Stadt Schöningen, Rathaus Neubau, Markt 1, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung zu erklären, wenn ihr Jubiläum in der Presse bekanntgegeben werden darf.
Darüber hinaus bittet die Verwaltung alle in Schöningen und den Ortsteilen Esbeck und Hoiersdorf wohnenden Ehepaare, die im Jahre 2025 ein Ehejubiläum (ab Goldene Hochzeit) begehen, sich mindestens vier Wochen vor dem Jubiläum im Vorzimmer des Bürgermeisters (Rathaus Neubau, 1. OG, Zimmer 22, Markt 1, 38364 Schöningen) für eine Ehrung anzumelden.
Für Ehepaare, die nicht in Schöningen geheiratet haben, ist als Nachweis eine Heiratsurkunde vorzulegen.