Briefwahl beantragen Sie am einfachsten, indem Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und persönlich unterschreiben. Sie können auch unseren Online-Antrag (QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder unter diesem Link) nutzen oder eine E-Mail an wahlen@schoeningen.de senden. Die Unterlagen für die Briefwahl werden Ihnen postalisch zugesandt.
Zu den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros können Sie auch persönlich vorbeikommen und sofort wählen oder Ihre Briefwahlunterlagen abholen. Wenn Sie andere Personen beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, beachten Sie bitte die Hinweise auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu den erforderlichen Vollmachten.
Das Briefwahlbüro im Rathaussaal der Stadt Schöningen (Markt 1) ist ab Montag 24.08.2026 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Di. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
letzter Ausgabetag 11. September 2026:
Fr. 8:00 Uhr - 13:00 Uhr
Bei einer eventuellen Stichwahl am 27.09.2026 ist das Briefwahlbüro ab dem 21.09.2026 zu den oben genannten Zeiten geöffnet.
Die Gemeindewahlleitung bittet darum, ein amtliches Ausweisdokument mitzubringen und den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bereits auszufüllen, soweit diese vorliegt. Eine Beantragung ist grundsätzlich aber auch ohne die Wahlbenachrichtigung möglich.
Der Wahlbrief muss spätestens am 13. September 2026 um 18.00 Uhr bei Ihrer Gemeindewahlleitung eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die Wählerin oder der Wähler Sorge zu tragen.