Rathaus - Die Bürger der Stadt Schöningen, die ein Altersjubiläum (ab 75. Geburtstag) begehen, werden gebeten, im Bürgerbüro der Stadt Schöningen, Rathaus Neubau, Markt 1, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung zu erklären, wenn ihr Jubiläum in der Presse bekannt gemacht werden darf.