Stadt der Speere
Sympathisch. Erstaunlich. Schön.

Schöningen

Zahlung der Grundabgaben

Die Stadtverwaltung erinnert an die Termine für die Grundsteuer- und Straßenreinigungsgebühren. Diese sind quartalsmäßig immer fällig zum

15.02.2025
15.05.2025
15.08.2025
15.11.2025

Es gelten die Abgabenbescheide von 2025. 2026 sind keine neuen Bescheide seitens der Stadtverwaltung ergangen, so dass die alten Hebesetze ihre Gültigkeit behalten. Bei Rückfragen steht die Stadtkasse zur Verfügung. Bei Eigentümerwechseln wenden Sie sich bitte an das Steueramt (steueramt@schoeningen.de, Tel. +495352-512172)

Die Bezahlung via SEPA-Lastschriftmandats ist möglich. Sie erhalten das SEPA-Lastschriftmandat in der Stadtkasse oder online.