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Schöningen

Informationen zur Briefwahl

Unterlagen werden bis zum 9. September verendet

Die Gemeindewahlleitung informiert, dass aufgrund der postalischen Zustellung die Briefwahlunterlagen nur bis zum 9. September 2026 versendet werden. Sollten die Unterlagen verspätet bei den WählerInnen eintreffen, trägt die Gemeinde keine Verantwortung.  Das Risiko des nicht rechtzeitigen Zugangs der Unterlagen tragen die WählerInnen, wenn die Gemeinde die Unterlagen ordnungsgemäß und rechtzeitig ausgestellt und der Post übergeben hat.

Doch das Briefwahlbüro im Neuen Rathaus ist bis zum 11. September, 13 Uhr, geöffnet.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auf verschiedener Weise möglich:
Zum einen kann dafür die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und handschriftlich unterschreiben werden. Alternativ kann der Antrag online bzw. per 
E-Mail (wahlen@schoeningen.de) unter Angabe der persönlichen Daten gestellt werden. Sobald der Antrag bearbeitet ist, gehen die Unterlagen per Post an die angegebene Adresse.
Darüber hinaus können sie auch persönlich abgeholt werden. Dies ist ebenfalls bis zum kommenden Freitag, 11. September 2026, 13 Uhr, im Briefwahlbüro möglich.

Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Di. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

Letzter Ausgabetag 11. September 2026
Fr. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr    

Der Wahlbrief muss spätestens am 13. September 2026 um 18 Uhr bei der Gemeindewahlleitung eingegangen sein.

Bei einer eventuellen Stichwahl am 27. September 2026 ist das Briefwahlbüro ab dem 21.09.2026 zu den oben genannten Zeiten geöffnet.

Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen per E-Mail an wahlen@schoeningen.de oder telefonisch unter 05352 512 263 zu erreichen.