Stadt der Speere
Sympathisch. Erstaunlich. Schön.

Schöningen

Info für Silvester

Information über die Nutzung von pyrotechnischen Gegenständen zum Jahreswechsel

Die Stadt Schöningen informiert darüber, dass zum Schutze der historischen Altstadt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in einigen Teilen der Stadt am 31.12. ("Silvester") und am 01.01. ("Neujahr") untersagt ist. Dies gilt für die unmittelbare Nähe zu Fachwerkhäusern und insbesondere für folgende Straßenzüge:

Abelnkarre, Am Mühlenbach, Am Schloß, Baderstraße, Beguinenstraße, Bismarckstraße, Brauhof, Burgplatz, Catthagen, Herrenstraße, Klosterfreiheit, Markt, Neuetor, Niedernstraße, Plan, Salzstraße, Schlosshof, Schulstraße, Tränke, Wellmannstraße und Westendorf.

Genau kann dies unter § 9 der "Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Schöningen" nachgelesen werden.