Stadt der Speere
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Schöningen

Fristkürzung zur Abgabe der Wahlvorschläge BürgermeisterIn

Für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Schöningen am 13. September 2026

Aufgrund der Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) durch Artikel 1 Nr. 13 a) des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. Nummer 30 vom 06. Mai
2026), gebe ich für die Direktwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters in der Stadt Schöningen am 13. September 2026 folgendes bekannt:
Mit der Neufassung des § 45 d des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes ändert sich die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Direktwahl vom 55. Tag vor
der Wahl auf den 69. Tag vor der Wahl (§ 45 d Abs. 6 NKWG). Die Wahlbekanntmachung vom 09. Dezember 2025 wird daher entsprechend geändert:
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am: Montag, 6. Juli 2026, um 18.00 Uhr.