Aufgrund der Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) durch Artikel 1 Nr. 13 a) des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. Nummer 30 vom 06. Mai
2026), gebe ich für die Direktwahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters in der Stadt Schöningen am 13. September 2026 folgendes bekannt:
Mit der Neufassung des § 45 d des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes ändert sich die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Direktwahl vom 55. Tag vor
der Wahl auf den 69. Tag vor der Wahl (§ 45 d Abs. 6 NKWG). Die Wahlbekanntmachung vom 09. Dezember 2025 wird daher entsprechend geändert:
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am: Montag, 6. Juli 2026, um 18.00 Uhr.