Stand 11.02.2021
Wer kann die Überbrückungshilfe III beantragen?
Leistungen aus der Überbrückungshilfe II für November und Dezember 2020 werden angerechnet. Unternehmen, die November-/Dezemberhilfe erhalten, können aber für die Monate November und Dezember 2020 keine Anträge auf Überbrückungshilfe III stellen.
Weitere Informationen zu der Antragsstellung und der Überbrückungshilfe III finden Sie hier.
Stand 14.01.2021
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Betriebe, Selbständige, Vereine, Unternehmen und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie temporär geschlossen wurden, kann nun online beantragt werden.
Neuerung: Die Abschlagszahlung wurde auf max. 50.000 Euro erhöht.
Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November sowie im Dezember 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.
Antragsfristen:
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier.
Fragen und Antworten im Überblick finden Sie hier.
Stand: 26.11.2020
Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.
Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
Stand 01.04.2020
Hinweise der NBank zur Antragstellung.
Der erste Schritt ist die Registrierung oder Anmeldung im Kundenportal der NBank:
Corona-Soforthilfe für Niedersachsen
(Programmstart 31.03.2020, 23.59 Uhr)
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Der Bundestag und Bundesrat haben weitreichende Hilfen zur Unterstützung der Wirtschaft beschlossen. Es werden sowohl Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige bereitgestellt als auch größere Unternehmen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds unterstützt. Mit diesem Rundschreiben geben wir einen Überblick über die vielfältigen, jetzt beschlossenen wirtschaftsbezogenen Maßnahmen des Bundes.
Das Ziel ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und die Überbrückung von akuten Liquiditätseng-pässen (u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten). Für das Beziehen von Soforthilfen müssen Antragssteller wirtschaftliche Schwierigkeiten infolge der Corona-Pan-demie nach dem 11. März 2020 nachweisen, somit darf das Unternehmen vor März 2020 nicht in wirt-schaftliche Schwierigkeiten geraten sein. Vorgesehen sind Soforthilfen für:
• Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten: Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen).
• Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)
Grundsicherung für Selbstständige
Es werden 3 Milliarden Euro zur Grundsicherung von Selbstständigen zur Verfügung gestellt. Für eine schnelle Bewilligung ist die Bedürftigkeitsprüfung erst im Nachgang vorgesehen. Zudem wird auf die Of-fenlegung der Vermögensverhältnisse verzichtet. Diese Ausnahmen gelten für sechs Monate.
Weitere Informationen finden Sie u.a.auf der Homepage des Helmstedter Regionalmanagements und des Bundesfinanzministerium.
Der Landkreis Helmstedt hat Links zu Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für Kulturschaffende zusammen gestellt, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind.
Die Schöninger Werbegemeinschaft und die Stadt Schöningen haben gemeinsam eine Informationssammlung für Unternehmen zum Umgang mit dem Coronavirus erstellt.
Stand 30. März 2020
1. Arbeitsrechtliche Informationen zur Pandemie:
· Bundesministerium für Arbeit und Soziales: arbeitsrechtliche Informationen
· Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):
Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie
· ArbeitsRechtsberater: FAQ zu Corona im Arbeitsverhältnis
· Handelsverband Deutschland (HDE): hier vor allem Passierschein für Ausgangsbeschränkung
Ein Muster für einen Passierschein finden Sie hier.
2. Kurzarbeit:
· Bundesagentur für Arbeit: Informationen für Unternehmen
Telefonische Erreichbarkeit Dienststelle in Helmstedt:
Agentur für Arbeit Helmstedt (Magdeburger Tor 18, 38350 Helmstedt)
95351 522 888
0800 4 5555-00(Arbeitnehmer)
0800 4 5555-20(Arbeitgeber)*
· So beantragen Sie Kurzarbeit: Kurzvideos
3. Anträge auf Erstattungs- oder Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz:
· Niedersächsisches Landesamt für Soziales Jugend und Familie:
- u.a. Handreichung für Pflegedienste und Beratung und Service im Bereich Schwerstbehinderung
- „Zum Verfahren bei Verdienstausfällen bei angeordneter Quarantäne:
Um eine weitere Ausbreitung des auch in Niedersachsen festgestellten Corona-Virus zu
verhindern, können die für den Betriebssitz des Arbeitgebers bzw. für den Wohnort bei
Selbständigen zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte Personen
vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bzw. deren Arbeitgeber/innen sowie Selbstständige können
dadurch einen Verdienstausfall erleiden.
In Niedersachen entschädigt dann auch der zuständige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt auf
Grundlage des Infektionsschutzgesetzes."
Wichtig: Die Quarantäne muss durch die zuständige Behörde angeordnet worden sein. Kein
Anspruch besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616
BGB.
Landkreis Helmstedt / Stadt Schöningen: diese Infos werden nachgetragen, sobald sie vorhanden
sind.
- Antrag auf Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach den §§ 56 und 57 des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
- Entschädigungsantrag für Selbstständige nach §§ 56 und 57 des Infektionsschutzgesetztes (IfSG)
4. Liquiditätssicherung; Fördermittel, finanzielle Unterstützung
· Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
- Sonderseite zum Coronavirus mit Hinweisen zu Unterstützungsmaßnahmen
Hotline für Unternehmen - 030 18615 1515
- Förderdatenbank
· KfW – Corona Hilfe für Unternehmen (Kredite und Sonderprogamm)
Servicenummer: 0800 539 9000 (Mo-Fr. 08-18.00 Uhr)
„Als Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle
Schieflage geraten und benötigen einen Kredit? Dann können Sie ab dem 23.03.2020 bei Ihrer Bank
oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum
31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Jeder Antrag wird mit Hochdruck bearbeitet, um Ihnen so
schnell wie möglich zu helfen.“
· Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung:
Information für Unternehmen und Ansprechpartner*innen für Unternehmen
· N-Bank: Förderinstrumente des Landes Niedersachsen - Service-Center
- Unsere Beratung steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. Wir sind zusätzlich auch
samstags von 09:00 bis 15:00 Uhr für Sie erreichbar. Dies gilt zunächst für die kommenden drei
Wochenenden (bis einschließlich 04.04.2020).
- Bitte kontaktieren Sie uns über E-Mail an beratung@nbank.de oder über unsere Hotline unter 0511
30031-333. Bitte beachten Sie, dass es derzeit ein hohes Anrufaufkommen gibt. Sollten Sie nicht zu
uns durchkommen, senden Sie uns bitte eine E-Mail.
- Informationen zu den zwei geplanten Förderprogrammen:
- § 1. Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen
Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen kann. Ziel ist es, kleinen und mittleren
Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z.
B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten
Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
- § 2. Zuschuss des Landes für Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten. Es wird ein
Liquiditätszuschuss gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen bis zu 20.000 Euro zur
Verfügung gestellt.
- § Sie können sich gerne bereits ab sofort bei uns melden, so dass wir Sie, sobald eine
Antragstellung möglich ist (voraussichtlich ab 25.02.20) direkt informieren. Hierzu senden Sie uns
an beratung@nbank.de bitte einfach folgende Angaben:
• Name des Unternehmens
• Branche
• Adresse
• Ansprechpartnerin/Ansprechpartner
• Telefon
• E-Mail
• Mitarbeiteranzahl
• Jahresumsatz
• Gründungsjahr
• Welchen Bedarf sehen Sie für Ihr Unternehmen? (Bürgschaften, Finanzierung/Liquidität?)
• Wie hoch schätzen Sie den Kapitalbedarf für Ihr Unternehmen ein?
• Über welchen Zeitraum planen Sie die Rückzahlung?
• Haben Sie bereits Kontakt zu Ihrer Hausbank aufgenommen?
Alternativ können Sie für die obenstehenden Angaben auch gerne das vorgefertigte Formular
verwenden (Hinweis lässt sich erst öffnen nach dem Download)
· Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB): Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
· HWK Hannover: siehe vor allem steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen
(siehe Vorlage für Finanzamt anbei)
5. Arbeits-, Gesundheits- und Infektionsschutz
· Bundesministerium für Gesundheit: tagesaktuelle Informationen
· Robert-Koch-Institut: Alles Wichtige zum Coronavirus
· Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
- Tipps, Materialien, Informationen
- Konkrete Hygienetipps
· Deutsche gesetzliche Unfallversicherung: Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung
· Bund der Arbeitgeber: Corona Virus Informationen für Unternehmen
· Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung:
Corona Hotline des Landes Niedersachsen
6. Handwerk und Handel
· IHK Braunschweig: Fragen bzw. zur Auskunft/Beratung zu den Themen Liquiditätshilfen (KfW, NBank), Gespräche Lieferanten und Vermieter, Staatliche Hilfen/ Unterstützungsangebote von Bund und Land: Hotline 0531 – 4715 222; Aktuelles zum Coronavirus
· Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW): aktuelle Tipps für Handel und Warenlogistik
· Deutscher Industrie- und Handelskammertag: Fragen und Antworten rund um Corona
· Handelsverband Deutschland (HDE): Achtpunkteprogramm für den Einzelhandel
· Handelsverband Niedersachsen-Bremen: Konsumbarometer
· IHK Hannover: Corona-Virus Informationen für Unternehmen
· HWK Braunschweig, Lüneburg, Stade: Aktuelle Meldungen und Hinweise für Betriebe (u.a. Aus- und
Weiterbildung, Prüfungen)
· HWK Hannover: die wichtigsten Fragen für Handwerksbetriebe
7. Mieten
Die vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für die Koalitionsfraktionen enthält auch Erleichterungen für Mieterinnen und Mieter, die infolge der Pandemie aktuell nicht ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können.