Schöffen sind ehrenamtliche RichterInnen, die bei Gerichtsverhandlungen mit gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie BerufsrichterInnen mitwirken.
Im Hinblick auf die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wurden die Städte und Gemeinden vom Amtsgericht aufgefordert Vorschlagslisten zu erstellen, aus denen die Schöffinnen und Schöffen bzw. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gewählt werden. Der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes wählt aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen für das Amtsgericht Helmstedt und die Strafkammern des Landgerichts Braunschweig.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in der Stadt Schöningen wohnen und am 01.01.2023 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind, können sich bis zum 21.02.2023 für dieses Ehrenamt bewerben.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten einige Grundfähigkeiten mitbringen wie z.B. soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen, Gerechtigkeitssinn, Kommunikations- und Dialogfähigkeit. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sollten darüber hinaus Erfahrungen mit jungen Menschen (Jugendarbeit) haben.
Weitere Informationen finden Sie unter Schöffenwahl 2023 (schoeffenwahl2023.de)
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Bock gern zur Verfügung.
Ansprechpartnerin:
Margit Bock
Fachbereich Bürgerdienste
Tel.: +495352.512-163
Fax: +495352.512-211
E-Mail: margit.bock@schoeningen.de
Bewerbungsformulare
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