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Schöningen

Stadt verzichtet auf Kita-Gebüren für Januar und Februar 2021

Aus Billigkeitsgründen hat die Stadt Schöningen beschlossen – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf freiwilliger Basis – auf die Erhebung der Kita-Gebühren (Krippengebühren sowie Gebühren für Sonderdienste, Sachkostenpauschale und Verpflegungsgeld in allen Altersgruppen) für den Monat Januar, bei Verlängerung der Anordnung längstens bis zum 28.02.2021 zu verzichten, sofern Betreuungsleistungen im Rahmen der Notbetreuung nicht in Anspruch genommen werden können.

Alle Informationen für Eltern und Erzeihungsberechtigte stehen hier zum Download bereit:

Erstattung Kita-Gebühren (533 KB)


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