Stadt der Speere
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Schöningen

Regelungen zum Betrieb von Feuerschalen und Holzkohlegrills

Die Verwendung handelsüblicher Feuerschalen und Feuerkörbe bedarf im eigenen Garten keiner behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis. Hierbei wird sich darauf berufen, dass solche Feuer zum Zweck der Gemütlichkeit oder als Wärmefeuer angelegt werden.

Der Dienstbereich Ordnungswesen der Stadt weist darauf hin, dass dies mit einigen Bedingungen und Sicherheitsbestimmungen verknüpft ist, die in jedem Fall eingehalten werden müssen. Hierbei spielen sowohl das Brennstoffmaterial als auch die Wetterlage und eine allgemeine Rücksichtnahme eine wichtige Rolle. So sollte die Feuerschale höchstens einmal die Woche betrieben werden.

Generell sollte die Nutzung von Feuerschalen nur im Freien mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gebäuden der Nachbarschaft sowie brennbaren Gegenständen und Gewächsen erfolgen. Hierbei sollte auf einen guten Stand der Schale auf einem feuerfesten Untergrund geachtet werden. Des Weiteren ist im Fall eines Mietverhältnisses der/die Vermieter*in um Erlaubnis zu fragen.

Aus Sicherheitsgründen muss auch die aktuelle Wetterlage vor Entzündung des Feuers beobachtet werden. Sowohl Wind, welcher den Funkenflug verstärkt, als auch ausgeprägte Trockenheit erhöhen das Gefährdungspotenzial. Kommt es im Sommer zu lang anhaltender Trockenheit, sollten Feuer jeglicher Art unterbleiben, da die Brandgefahr zu hoch ist. Dies betrifft sowohl Feuerschalen wie auch Holzkohlegrills.

Um eine erhebliche Rauchentwicklung und Luftverschmutzung zu vermeiden, dürfen als Brennmaterial nur dafür vorgesehene Brennstoffe, wie naturbelassenes Holz, Holzkohle oder Holzbriketts, verwendet werden.

Das Verbrennen jeglicher Abfälle, von behandeltem Bauholz sowie von Pflanzenresten und Sträuchern ist hierbei ebenso strengstens untersagt wie die Verwendung von Brandbeschleunigern.

Zum Entzünden der Feuerschale und Holzkohlengrills sollten ebenfalls nur Grill- und Kohleanzünder bzw.  Holzspäne verwendet werden. In keinem Fall sollte zu brennbaren Flüssigkeiten, wie z. B. Benzin, gegriffen werden, da dies zu Explosionen und in Folge dessen zu schweren Verbrennungen führen kann. Das Feuer und die Rauchentwicklung müssen durchgängig beaufsichtigt sowie ausreichend Löschmittel, wie z. B. Wasser oder Sand, in unmittelbarer Nähe bereitgestellt werden. Nach der Verwendung der Feuerschale gilt es, das Feuer vollständig zu löschen.

Es wird darauf hingewiesen, dass z.B. wegen unklarer Rauchentwicklung veranlasste Einsätze der Feuerwehr zulasten der Verursachenden kostenpflichtig sind. Hier sind nach der Gebührensatzung Kosten bis zu mehreren hundert Euro durchaus möglich.

 


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