Ab morgen, den 20. April 2021 gilt auch der Landkreis Helmstedt als Hochinzidenzkommune. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.
Dies sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Schulen, Kitas und der Einzelhandel schließen wieder.
- Treffen im privaten Bereich beschränken sich auf Personen des eigenen Hausstandes plus eine weitere Person eines weiteren Hausstandes.
- Die Individualsportausübung auf und in öffentlichen Sportanlagen ist nur noch allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstandes erlaubt.
- Die Ausnahme für die Sportausübung von Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 14 Jahren gilt nicht mehr.
- Museen und ähnliche Einrichtungen müssen wieder schließen.
Ausführliche Informationen gibt es auf der Seite des Landkreises.
Informationen zur Erreichbarkeit des Schöninger Rathauses finden Sie hier.