Stadt der Speere
Sympathisch. Erstaunlich. Schön.

Schöningen

Alters- und Ehejubuiläen

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schöningen, die ab 01.01.2023 ein Altersjubiläum (ab 75. Geburtstag) begehen, werden gebeten, im Bürgerbüro der Stadt Schöningen, Rathaus Neubau, Markt 1, ihr Einverständnis zur Veröffentlichung zu erklären, wenn ihr Jubiläum in der Presse bekannt gemacht werden darf.

In Schöningen wohnende Ehepaare, die im Jahre 2023 ein Ehejubiläum (ab Goldene Hochzeit) begehen, werden gebeten, sich mindestens vier Wochen vor dem Jubiläum im Fachbereich Bürgerdienste, Rathaus Neubau, Markt 1, Bürgerbüro, 38364 Schöningen, für eine Ehrung anzumelden.

Für Ehepaare, die nicht in Schöningen geheiratet haben, ist als Nachweis eine Heiratsurkunde vorzulegen.

 


Sie möchten diesen Beitrag teilen?